Kosten
Meine Praxis ist eine Privatpraxis. Ich rechne nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) – Auszug aus der GOÄ ab.
Fast alle privaten Krankenversicherungen übernehmen die Kosten für eine ambulante Psychotherapie bei approbierten Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten. Da sich die privaten Krankenversicherungen in ihren Vertragsbedingungen unterscheiden, empfehle ich eine kurze Rücksprache mit Ihrer Versicherung vor Beginn der Therapie.
Auch eine Kostenübernahme durch die Beihilfestelle ist bei Kinder- und Jugendlichensychotherapeuten in der Regel möglich.
Das Erstgespräch dient dem Kennenlernen und ist unverbindlich. Gemeinsam wird darüber gesprochen, ob Sie für Ihr Kind Therapie in Anspruch nehmen möchten, und ob es Möglichkeiten der Refinanzierung gibt.
Bitte beachten Sie, dass eine Kostenübernahme meiner Behandlung durch eine gesetzliche Krankenversicherung leider z.Z. nicht möglich ist. Hier verweise ich Sie an die vertragstherapeutische Praxis Janine Hoinkis, die sich im gleichen Haus befindet.
Folgende Fragen könnten Sie bereits vorab mit Ihrer privaten Krankenkasse/ Beihilfestelle klären:
- Ist eine ambulante psychotherapeutische Behandlung meines Kindes Bestandteil meines Versicherungsvertrages?
- Werden alle Kosten erstattet oder wird nur ein bestimmter Prozentsatz übernommen?
- Gibt es eine Erstattungshöchstgrenze pro Sitzung oder pro Jahr?
- Werden probatorische Sitzungen (Erstgespräche) erstattet? Wenn ja, in welcher Höhe?
- Wird für die Kostenübernahme ein Konsiliarbericht (fachärztliche Notwendigkeitsbescheinigung) benötigt? Wenn ja, woher bekomme ich dieses Formular?
- Muss vor Beginn der eigentlichen Therapie (nach der Probatorik) ein Bericht des Psychotherapeuten zum Antrag auf Psychotherapie eingereicht werden?
- Gibt es weitere Anforderungen, die vor oder während einer Therapie erbracht werden müssen?
Das Honorar richtet sich nach der Gebührenordnung für psychologische Psychotherapeuten (GOP), welche eng an die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) angelehnt ist. Die Kosten für eine reguläre 50-minütige Verhaltenstherapiesitzung betragen nach der GOP-Ziffer 870 bei üblichem 2,3-fachen Steigerungssatz exakt 100,55 €.
Es gibt selbstverständlich auch immer die Möglichkeit, eine Psychotherapie selbst zu bezahlen. In diesem Fall besteht ein Behandlungsvertrag zwischen Ihnen als Klient und mir als Therapeutin, und alle weiteren Formalitäten entfallen. Das Honorar richtet sich nach der Gebührenordnung für psychologische Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten (GOP), welche eng an die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) angelehnt ist. Die Kosten für eine reguläre 50-minütige Verhaltenstherapiesitzung betragen nach der GOP-Ziffer 870 bei üblichem 2,3-fachen Steigerungssatz 100,55 €.
Der Besuch einer Privatpraxis als Selbstzahler bietet Ihnen folgende Vorteile:
- Schnelle Hilfe
- Eine Psychotherapie oder pädagogische Beratung kann ohne Umwege direkt begonnen werden.
- Freiheit der Wahl, mit welchem Therapeuten Sie arbeiten möchten
- Umfassende Diskretion und Unabhängigkeit: Keine Versicherung oder sonstige Instanz wird eingebunden.
- Flexible Termingestaltung: Nach Absprache biete ich auch Abend- oder Samstagtermine an.
Gern biete ich Ihnen auch einzelne professionelle psychotherapeutische Fachberatungsgespräche zum Selbstkostenpreis von 100,55 an.